Zur Notwendigkeit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns

Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro zu erhöhen.

Das betrifft rund 5,8 Millionen Beschäftigte, bzw. rund 17,8 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland. Gerade die Menschen im Niedriglohnbereich trifft die hohe Inflationsrate besonders, denn Sie müssen einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel und Energie ausgeben und verlieren damit mehr als alle anderen an Kaufkraft.

Wenn der Mindestlohn lediglich entsprechend der Empfehlung der sog. Mindestlohnkommission steigt, verschärft dies die soziale Ungleichheit in Deutschland noch mehr. Berechtigt und richtig fordern DGB, der Paritätische und andere die Anhebung des Mindestlohns auf mind. 14 Euro.

Laut Spiegel (30.6.2023) arbeiten nirgendwo sonst in Deutschland so viele Menschen zum Mindestlohn wie in jenem Landkreis Sonneberg (erschreckende 44 Prozent), wo gerade ein AfD-Kandidat zum Landrat gewählt wurde. Wenn weiter versucht wird, die Löhne so niedrig wie möglich zu halten, besteht die deutliche Gefahr,  dass die Gesellschaft weiter auseinander driftet und AfD und rechtpopulistische Bewegungen weiteren Auftrieb bekommen.

Arbeiten muss sich wieder lohnen. Daher muss der Mindestlohn deutlich angehoben werde. Die Anhebung hat grundsätzlich per Gesetz zu erfolgen!

Ein deutlich höherer Mindestlohn wäre für viele Niedriglohnbranchen auch eine Chance, dem zunehmenden Arbeitskräftemangel zu begegnen.

aus: Newsletter 22/2023 vom 02.07.2023