Kein Lohndumping mit öffentlichen Mitteln!

Es sollte eigentlich ganz einfach sein: Im öffentlichen Dienst ist die Währung der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Das hätte den Vorteil, dass für gleichwertige Arbeit gleicher Lohn gezahlt würde und alle Beschäftigten des öffentlichen Diensts in den Tarifrunden gemeinsam für Verbesserungen ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen eintreten könnten. Niemand wäre in diesen Bereichen der Willkür einzelner Arbeitgeber ausgeliefert. Doch leider ist es nicht so.

  • Kein Lohndumping mit öffentlichen Mitteln!
  • 2017-05-16T18:00:00+02:00
  • 2017-05-16T23:59:59+02:00
  • Es sollte eigentlich ganz einfach sein: Im öffentlichen Dienst ist die Währung der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Das hätte den Vorteil, dass für gleichwertige Arbeit gleicher Lohn gezahlt würde und alle Beschäftigten des öffentlichen Diensts in den Tarifrunden gemeinsam für Verbesserungen ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen eintreten könnten. Niemand wäre in diesen Bereichen der Willkür einzelner Arbeitgeber ausgeliefert. Doch leider ist es nicht so.
Wann

16.05.2017 ab 18:00 Uhr (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

DGB-Haus, Raum 4, Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77

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Es gibt sowohl Beteiligungsgesellschaften (GmbH), die zu 100% der Stadt Frankfurt am Main gehören, als auch freie Träger, die (ausschließlich) Leistungen für die Stadt Frankfurt am Main erbringen, die keine Tarifbindung haben. Dies alles ist Tarifflucht im Auftrag der Stadt - zumindest aber mit ihrer Billigung.

Gerade im sozialen Bereich gibt es eine vielfältige Trägerlandschaft und die Beschäftigten werden gegeneinander ausgespielt mit der Drohung, eine höhere Bezahlung oder gar eine Tarifbindung hätte zur Folge, dass günstigere Betriebe die Aufträge erhielten. Hier wird eine vermeintliche Konkurrenz hergestellt, die es nicht gibt, da die Stadt sich durch einen Beschluss am 1. März 2012 selbst verpflichtet hat, Tariflöhne zu refinanzieren:

[Der Magistrat wird beauftragt,   a) Leistungsvereinbarungen so abzuschließen, dass die Personalkostenkalkulation auf dem im jeweiligen Geschäftsfeld gültigen Tarifvertrag beruht. Hierbei sind auch Haustarifverträge zu berücksichtigen;   b) von den Trägern eine Erklärung einzufordern, dass die in den Ausschreibungen und Leistungsvereinbarungen angegebenen Tarife oder tarifnahe Bezahlung an die Beschäftigten gezahlt werden.  Beschluss §1291 der Stadt FfM vom 1. März 2012]

Allen Bereichen ist gemeinsam, dass die Stadt diese Leistungen erbringen muss oder politisch entschieden hat, sie erbringen zu wollen. In beiden Fällen ist sie damit in der Verantwortung, eine Tarifbindung zu gewährleisten.

Die Zeichen stehen günstig: Während die SPD in Frankfurt am Main bis März 2016 noch in der Opposition war und immer wieder Tariftreue auf allen Ebenen eingefordert hat, ist sie nun in der Stadtregierung. Wir wollen diskutieren, wie die Tarifbindung bei den sozialen Vereinen und städtischen Gesellschaften politisch durchgesetzt werden kann und laden daher ein zu einem kollegialen Austausch.

Wir, die wir in tarifungebundenen Betrieben Leistungen des öffentlichen Dienstes übernehmen, wollen in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Da es kein Problem einzelner Betriebe ist, sondern ein strukturelles, schließen wir uns zusammen. Denn zusammen sind wir stärker.

Aktive aus ver.di, GEW und Frankfurter Netzwerk der sozialen Arbeit