Wo hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen?

Beim 2. Frankfurter Verfassungstag steht der Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit im Mittelpunkt. Interessierte haben die Möglichkeit, ihre persönlichen Erfahrungen zu diskutieren und gemeinsam die Grenzen von Meinungsfreiheit auszuloten.

  • Wo hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen?
  • 2018-05-25T14:00:00+02:00
  • 2018-05-25T17:00:00+02:00
  • Beim 2. Frankfurter Verfassungstag steht der Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit im Mittelpunkt. Interessierte haben die Möglichkeit, ihre persönlichen Erfahrungen zu diskutieren und gemeinsam die Grenzen von Meinungsfreiheit auszuloten.
Wann

25.05.2018 von 14:00 bis 17:00 (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

Plenarsaal des Römer

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„Das wird man wohl noch sagen dürfen“, heißt es oft. Aber wo verlaufen sie genau, die zulässigen Grenzen der öffentlichen Debatte? „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…“, lautet Artikel 5 des Grundgesetzes. Aber es spricht auch von „Schranken“ der Meinungsfreiheit. Was sind diese Schranken – und stehen dabei unser persönliches Empfinden und unser politisches Urteil mit der Rechtslage im Einklang?

Diskutieren Sie mit!

Der 2. Frankfurter Verfassungstag des AmkA bietet die Möglichkeit, diese Fragen zu diskutieren – gemeinsam mit Dezernentin Sylvia Weber. An verschiedenen Themeninseln und bei einer anschließenden Diskussion können persönliche Erfahrungen aus der Arbeit, dem Ehrenamt oder dem Alltag ausgetauscht und reflektiert werden. Als Gast ist Prof. Dr. Matthias Jahn von der Juristischen Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität eingeladen.

Anmeldungen sind bis zum 24. Mai über: anmeldung.amka@stadt-frankfurt.de möglich.

Wichtig: Es können nur Personen in den Römer eingelassen werden, die auf der Anmeldeliste stehen und ein Ausweisdokument dabei haben.