Anwerbung von Gesundheitsfachkräften - ein Privileg für die Bundesagentur für Arbeit?
Gemeinsame Stellungnahme von Brot für die Welt und Vdää* anlässlich der Änderung der Beschäftigungsverordnung zur Anwerbung von Gesundheitspersonal aus Ländern mit kritischem Mangel
Mit der Beschäftigungsverordnung zur Anwerbung von Gesundheitspersonal (§ 38 BeschV) untersagt die Bundesrepublik privaten Akteuren die Anwerbung von Gesundheitspersonal aus Ländern mit einem gravierenden Mangel. Zugleich behält sie der Bundesagentur für Arbeit die Anwerbung aus diesen Ländern vor. Das kritisieren vdää* und Brot für die Welt in einer gemeinsamen Stellungnahme am das BMAS anlässlich der geplanten Änderung der Beschäftigungsverordnung.
Das im Juni veröffentlichte Positionspapier der Deutschen Plattform für Globale Gesundheit, an dem Brot für die Welt und vdää* beteiligt waren, stellt internationale Anwerbung als Lösung für die zugespitzte Personalsituation in deutschen Krankenhäusern in Frage und weist auf die gravierenden Folgen aggressiver Anwerbepraxis für die Herkunftsländer der Gesundheitsfachkräfte hin. Es fordert in diesem Kontext die konsequente Umsetzung des WHO Kodex zur Anwerbung von Gesundheitsfachkräften.
Der Kodex rät unter anderem klar von der Anwerbung aus Ländern der regelmäßig aktualisierten WHO Health Workforce Support and Safeguard List ab, in der Länder mit besonders großem Mangel an Gesundheitsfachkräften geführt werden.
Aktuell beinhaltet die Liste 55 Staaten. Paragraf 38 der
Beschäftigungsverordung übernimmt diese Liste in Deutschland in geltendes Recht und untersagt die private Abwerbung aus diesen Ländern. Gleichzeitig bleibt jedoch die staatliche Abwerbung durch die Bundesagentur für Arbeit weiterhin möglich.
Erst im Februar diesen Jahres gerieten Pläne der Bundesregierung in die Kritik, sogenannte Migrationszentren im ghanaischen Akkra für die Anwerbung von Gesundheitsfachkräften zu nutzen. Die Initiative wurde von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) bei ihrem Besuch des westafrikanischen Landes vorgestellt.
Dabei ist Ghana eines der 55 Länder auf der WHO Liste mit besonders niedriger Gesundheitfachkräftedichte. Kommen in Deutschland 4,4 Ärzt*innen auf 1000 Menschen, sind es in Ghana gerade einmal 0,2. Eine Verstärkung dieser Ungleichheit durch Abwerbung würde die Versorgung der ghanaischen Bevölkerung verschlechtern und ihr Recht auf Gesundheit untergraben.
Wir sagen: Das deutsche Fachkräfteproblem darf und kann nicht auf demRücken der Bevölkerung anderer Länder gelöst werden. Wir fordern:
Keine Anwerbung von Gesundheitsfachkräften aus Ländern der WHO Health Workforce Support and Safeguard List - auch nicht durch staatliche Stellen!
Pressemitteilung 17.11.2023