Solidarität mit der Besetzung in der Jordanstraße 3

Am 25. November wurde das leerstehende Haus Jordanstraße 3 in Bockenheim besetzt. Die Initiative Jordanstraße 3 hat ein Stadtteilcafé eröffnet und macht damit auf Leerstand und Spekulation aufmerksam.

Dazu Eyup Yilmaz, wohnungs- und planungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Erneut hat in Frankfurt eine Initiative das Ruder selbst in die Hand genommen und führt sinnlosen Leerstand einer sozialen Nutzung zu. Wir solidarisieren uns mit der Initiative Jordanstraße 3, die einen wertvollen Raum des Zusammenkommens fernab von Konsumzwängen geschaffen hat. In Frankfurt fehlt es an bezahlbarem Wohnraum und kulturellen Freiräumen. Die Initiative setzt ein wichtiges Zeichen gegen diesen Mangel.“

Das von der Stadt Frankfurt vor über fünf Jahren über die Ausübung ihres Vorkaufsrechts erworbene Gebäude stand seitdem fast durchgehend leer. Yilmaz weiter: „Nach fünf Jahren sinnlosen Leerstands will die Stadt das Gebäude wieder veräußern. Es droht der Verkauf an einen privaten Investor im nächsten Jahr. Dieser Irrsinn betrifft nicht nur die Jordanstraße 3, sondern auch die ebenfalls per Vorkaufsrecht von der Stadt erworbenen Gebäude Basaltstraße 38 und Sulzbacher Straße 38. Es ist völlig absurd, Häuser aufzukaufen, jahrelang leerstehend und vergammeln zu lassen, um sie anschließend wieder an Private zu veräußern, gegebenenfalls im Rahmen eines Erbpachtvertrages. Noch absurder ist, dass bei einem Verkauf vorrangig die früheren Kaufinteressent*innen berücksichtigt werden. Da fragt man sich doch, warum die Stadt die Objekte überhaupt gekauft hat, denn eine Reprivatisierung und der Schutz vor Verdrängung sind nicht miteinander vereinbar.“

Yilmaz kritisiert den massiven Leerstand in Frankfurt: „Seit 2017 bis heute wurden insgesamt 16 Objekte durch die Ausübung des Vorkaufsrechts in städtisches Eigentum überführt. Insgesamt sind rund 100 Wohnungen in direktem städtischen Eigentum, die einfach leer stehen. Leerstand ist ein riesiges Problem in Frankfurt, das von der Stadt mitverursacht wird. Leerstand muss durch zeitnahe Instandhaltung und sozialverträgliche Nutzungen beseitigt werden. Grundsätzlich braucht es ein Gesetz gegen Leerstand und Zweckentfremdung.“

Yilmaz abschließend: „Der Verkauf von öffentlichem Grund und Boden öffnet Tür und Tor für Spekulation. Städtischer Wohnraum muss in jedem Fall in städtischer Hand bleiben und sollte mittels Erbbaurecht nur an öffentliche Wohnungsunternehmen, wie z.B. die ABG Holding oder gemeinwohlorientierte Genossenschaften oder Wohnprojekte übertragen werden. Nur so können niedrige Mieten sichergestellt werden. Die Praxis der Reprivatisierung von Objekten, die durch das Verkaufsrecht erworben wurden, muss ein Ende haben.“

Pressemitteilung 27.11.2023