Freies Informationsrecht - Weg mit § 219a

Diskussion um § 219 a (Werbung für Schwangerschaftsabbruch).

Wann

30.09.2018 ab 15:30 Uhr (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

Haus der Jugend, Deutschherrnufer 12, Terrassensaal

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Unter dem Abschnitt "Straftaten gegen das Leben", verbietet §219a StGB noch heute Informationen über den Abbruch einer Schwangerschaft. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde sogar zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, da sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informierte.

Wir fordern: Weg mit §219a. Frauen müssen endlich das Recht haben, selbstbestimmt zu entscheiden, zu handeln, was sie mit ihrem Körper machen – sowie sich informieren zu können, wo sie es möchten.